Flucht in ein Frauenhaus
... bedeutet nicht automatisch Scheidung. Es erfolgt auch keine automatische Meldung durch die Polizei bei der Ausländerbehörde.
Viele Männer behaupten das, um den Frauen Angst zu machen. Das Risiko, dass der Misshandler selbst die Frau meldet, kann allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Das RECHT schützt auch Sie vor Gewalt.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses (Beratungsstellen für häusliche Gewalt) beraten Sie auch zu aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Über Frauenhäuser und Beratungsstellen können Sie die Adressen von speziellen Rechtsanwälten / innen bekommen, die sich mit dem Aufenthaltsgesetz auskennen.
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