Ausländerrechtliche Regelungen in der BRD
Will eine Frau ohne gesichertes Aufenthaltsrecht ihre Abschiebung verhindern, ist eine Beratung durch einen Rechtsbeistand unumgänglich.
Frauenhäuser und Beratungsstellen kennen solche Spezialistinnen im Aufenthaltsgesetz.
Nach § 31 Aufenthaltsgesetz können Frauen nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft ein vom Mann unabhängiges Aufenthaltsrecht auf Antrag erhalten.
- Härtefallklausel -
Bei Trennung - aufgrund außergewöhnlicher Härte - auch vor Ablauf von 2 Jahren (bei sexuellem Missbrauch, erheblichen Körperverletzungen durch den Ehemann)
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