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Auch Sie können
von häuslicher Gewalt
betroffen sein
 

Staatsanwaltschaft

Was tut die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Beweise für eine Anklage von Staates wegen ausreichen.

Mögliche Verfahren:

  • Ohne Gerichtsverhandlung wird der Täter zu einer Geldstrafe oder zu Auflagen verurteilt
  • oder es kommt zu einem Prozess
  • oder das Verfahren wird eingestellt. Sie können dagegen Beschwerde einlegen.
 
 

Liberare e.V.
PSF 1549
07505 Gera

Tel.: 0365 - 200 549
Fax: 0365 - 200 549


Es gibt Wege
aus der Gewalt
Liberare e. V. Gera