In der Regel müssen Sie Ihre Geschehnisse noch einmal vollständig erzählen. Staatsanwaltschaft und Anwalt / Anwältin des Täters werden Sie befragen.
Wenn Sie Angst haben vor einem Zusammentreffen mit dem Täter im Gerichtsgebäude, informieren Sie das Gericht. Die Telefonnummer ist auf dem Ladungsschreiben angegeben.
Der Prozess ist öffentlich. Lassen Sie sich von Personen Ihres Vertauens begleiten.
Sachkundige Begleitung und Beratung bieten bei Gewalt gegen Frauen Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen,
Notrufe und Interventionsstellen,
Opfer- oder Zeugenschutzberatungen an.
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