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Die Polizei wird auch den Täter und dessen Erklärung anhören, denn
- die Tat muss dem Täter bewiesen werden.
Sie können dabei mitwirken, indem Sie BEWEISE bringen:
- Ihre Aussage: Berichten Sie über alle bisherigen Gewalttaten. Teilen Sie mit, wenn Sie Angst vor weiteren Gewaltanwendungen gegen Sie oder Ihre Kinder haben und womit er droht.
- Atteste
- Zeugen / Zeuginnen
- Fotos - Gibt es zerstörte Gegenstände oder Kampfspuren in der Wohnung, die die Polizei als Beweis fotografieren kann ?
- SMS, E-Mail, Briefe und Sprachmitteilungen
Die Polizei wird von Ihrer Aussage ein PROTOKOLL anfertigen.
Lesen Sie das Protokoll genau durch und unterschreiben Sie nur, wenn Ihre Aussage auch richtig wiedergegeben ist.
Ist dies nicht der Fall, verlangen Sie Änderungen bevor Sie unterschreiben!
Nach der Vernehmung
- Lassen Sie sich von der Polizei die Vorgangsnummer geben. Damit können Sie bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, was aus Ihrem Fall wird.
- Notieren Sie, was Sie der Polizei gesagt haben: die Umstände, Ort, Datum, Zeit, Personen, Handlungsabläufe und Wortlaut von Bedrohungen. (Bitten Sie um eine Kopie Ihrer Aussage)
Bis zum Prozess vergehen u.U. viel Zeit. Weicht dann Ihre Aussage vor Gericht von jener ab, die Sie früher gemacht haben, kann Ihnen dies vorgehalten werden.
Wenn Sie sich mit einem Rechtsanwalt /in über eine NEBENKLAGE dem Verfahren anschließen, haben Sie bei Gericht Akteneinsicht und können Ihre Aussage nachlesen.
Empfehlenswert ist diese Nebenklage prinzipiell, da Sie ansonsten nur als Zeugin behandelt werden.
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