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Misshandler muss sich fern halten
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- Schutzanordnung -
Dem Misshandler kann jede Kontaktaufnahme mit Ihnen - vor Arbeitsstelle, Kindergarten, Schule und in der Nähe Ihrer Wohnung, aber auch telefonisch - verboten werden, damit er Sie nicht belästigt oder bedroht.
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Wo?
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Amts- bzw. Familiengericht
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Wie?
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Zusammen mit einem Rechtsbeistand und im Eilverfahren.
Sie müssen als eidesstattliche Erklärung einen detaillierten Bericht über Ort und Zeit von wiederholten Misshandlungen abgeben.
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Atteste und Zeugen helfen, das Gericht zu überzeugen.
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